Allgemeine Geschäftsbedingungen von BIXIN und CH Umzug
Allgemeiner Geltungsbereich
- Geltungsbereich
- Die CH Umzug (nachfolgend «Fachkraft») benutzt zur Abwicklung von Reinigungs- und Umzugsdienstleistungen («Dienstleistungen») das Administrationstool «BIXIN» (aufrufbar über www.bixin.ch, bereitgestellt von der MOVU AG «MOVU»). Über die Online-Plattform BIXIN kann eine Fachkraft insbesondere ihre Aufträge, ihre Administration sowie die Zahlungsabwicklung mit ihren Kunden vornehmen und verwalten.
- Über die Online-Plattform BIXIN kann die Fachkraft Offerten an ihre Kunden (nachfolgend Nutzer) stellen und diese können Offerten dort annehmen. Der Vertragsabschluss betreffend der Dienstleistung findet direkt zwischen Fachkraft und Nutzer statt. Nutzer gehen keine Vertragsbeziehung mit MOVU ein.
- Ungeachtet von Übersetzungen dieser AGB, ist die Version in deutscher Sprache verbindlich.
Online-Plattform / Prozesse
- Der Nutzer hat die Möglichkeit, über die Online-Plattform BIXIN Offerten einzusehen und die Dienstleistung rechtsgültig zu reservieren. Der Nutzer ist nicht verpflichtet, eine Offerte anzunehmen. Falls der Nutzer eine Offerte annimmt, kommt ein verbindlicher Vertrag mit der Fachkraft gemäss Offerte zustande. Der Inhalt des Vertrages kann anschliessend nur noch im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden (z.B. Terminverschiebung, Preisanpassung).
- Nach der Durchführung der Dienstleistung ist die Fachkraft dazu verpflichtet, MOVU für die Nutzung der Plattform BIXIN, eine Kommission zu bezahlen. Für den Nutzer ist der Dienst von BIXIN kostenfrei.
- MOVU ist für jegliche Verluste oder Schäden, die dem Nutzer im Zusammenhang mit den AGB sowie den zwischen dem Nutzer und der Fachkraft geschlossenen Verträge oder für Handlungen, Unterlassungen oder Fehler der Fachkraft weder verantwortlich noch haftbar.
Regelung zwischen Nutzer und Fachkraft
- Allgemeine Vertragsbedingungen zwischen Nutzer und Fachkräften
Bei einem Vertragsabschluss zwischen Nutzer und Fachkraft über die Online-Plattform BIXIN gelten die folgenden allgemeinen Vertragsbedingungen. Vorbehalten bleiben davon abweichende Bedingungen zwischen den Parteien.
Datumsänderungen / Stornierungen / Hausbesuche
- Datumsänderungen
Daten können nur im Einverständnis beider Parteien geändert werden und müssen in jedem Fall schriftlich bestätigt werden.
Bei Verschiebungen innerhalb von 7 Tagen bis 48h vor Beginn der Dienstleistung werden 150.00 CHF zusätzlich verrechnet.
Bei Verschiebungen innerhalb von weniger als 48h vor Beginn der Dienstleistung werden 60% des gebuchten Gesamtbetrags zusätzlich verrechnet.
Alle Datenänderungen, welche nicht in die oben genannten Fristen fallen, können kostenlos vorgenommen werden.
- Stornierungen
Der Nutzer hat gegenüber der Fachkraft das Recht zur kostenfreien, schriftlichen Stornierung (Kündigung) der vereinbarten Dienstleistungen bis zu 20 Arbeitstagen vor Ausführung der Dienstleistung. Ist diese Frist abgelaufen, können die Fachkräfte eine Entschädigung in folgender Höhe fordern:
- Stornierung innerhalb von weniger als 20 Arbeitstagen bis 48 h vor Beginn der Dienstleistung: 60% des vereinbarten Gesamtbetrages;
- Stornierung innerhalb von weniger als 48 h vor Beginn der Dienstleistung: 85% des vereinbarten Gesamtbetrages.
- Hausbesuche
Sollte der Nutzer einen Hausbesuch der Fachkraft verlangen, jedoch am vereinbarten Zeitpunkt und Ort nicht anwesend sein, kann die Fachkraft eine Entschädigung für die Abklärung (maximal CHF 200.- pro Abklärung) in Rechnung stellen.
- Gebühren
Gebühren können wegfallen, falls die Fachkraft sie als nicht nötig erachtet.
Mängelrüge Umzugsdienstleistungen
- Der Nutzer hat das Umzugsgut bzw. den Zustand des zu reinigenden Objekts sofort nach Erbringung der Dienstleistung zu prüfen. Der Nutzer unterschreibt ein Abnahmeprotokoll, auf welchem erkennbare Mängel aufgeführt werden. Im Abnahmeprotokoll als mängelfrei bezeichnete Dienstleistungen bzw. Objekte gelten als vorbehaltlos abgenommen. Nicht sofort erkennbare Mängel sind innerhalb von drei Arbeitstagen - beginnend am Tag nach der Dienstleistungserbringung, inklusive Samstage - an die Fachkraft zu melden. Die Meldung muss schriftlich und durch Beilage von Fotos erfolgen.
- Sämtliche Mängelrechte verfallen, sobald vor deren Geltendmachung oder Abklärung durch die Fachkraft Dritte weitere Arbeiten, wie beispielsweise Malerarbeiten oder Reinigungsdienstleistungen, im entsprechenden Objekt ausführen.
Pflichten des Nutzers, Mehraufwände
- Der Nutzer ist verpflichtet, korrekte und vollständige Angaben zum gesamten Umzugsgut bzw. zu allen zu reinigenden Objekten zu machen. Falls dies durch den Inventarfragebogen nicht möglich sein sollte, ist ein entsprechender Vorbehalt anzugeben.
- Bei der Anzahl Kisten handelt es sich in jedem Fall um eine Schätzung, unabhängig davon, ob ein Hausbesuch stattgefunden hat oder nicht. Aus diesem Grund ist der Nutzer verpflichtet, Abweichungen der geschätzten Anzahl Kisten bis spätestens 3 Tage vor dem Servicetag zu melden. Ansonsten hat die Fachkraft das Recht, einen Aufpreis zu verlangen.
- Die Kisten dürfen die Grösse von 60 cm x 40 cm x 32 cm nicht überschreiten. Des Weiteren darf eine Kiste mit nicht mehr als 25 kg beladen werden, hier beziehen wir uns auf die Empfehlung der SUVA. Der Nutzer ist verpflichtet, Abweichungen der Grösse und Gewicht der Kisten bis spätestens 3 Tage vor dem Servicetag zu melden. Ansonsten hat die Fachkraft das Recht, einen Aufpreis zu verlangen.
- Für den Fall, dass sich die durch die Nutzer übermittelten Informationen bzgl. des Aufwandes und/oder Umzugsguts bzw. der zu reinigenden Objekten erheblich von der Realität unterscheiden und dies zu Mehraufwand für die Fachkraft führt, haben die Fachkräfte folgende Rechte:
- Die Dienstleistung entsprechend den vom Nutzer getätigten Angaben auszuführen (und nicht mehr Aufwand auf sich nehmen, als vereinbart wurde),
- oder – falls sowohl der Nutzer, wie auch die Fachkraft zustimmen – dem Nutzer den zusätzlichen Aufwand, der für die Erfüllung der Dienstleistung benötigt wird, zu den Kostenansätzen für den vereinbarten Umfang der Dienstleistung in Rechnung zu stellen. Dies wird vor Ort auf einem entsprechenden Formular festgehalten.
- Können sich der Nutzer und die Fachkraft nicht auf eine der oben genannten Möglichkeiten einigen, und verweigert der Nutzer die Annahme der Dienstleistung im vereinbarten Umfang, gelten die Entschädigungsrechte gemäss Ziff. 3.1 betreffend Stornierung.
- Der Nutzer ist verpflichtet, ausreichende Parkplätze für die Fachkraft zur Verfügung zu stellen bzw. entsprechende Abklärung betreffend Zufahrt und Haltemöglichkeiten zu treffen.
- Im Falle einer durch den Nutzer verursachten Verspätung können von der Fachkraft Entschädigungsforderungen gestellt werden. Diese belaufen sich auf CHF 50 pro Stunde und Mitarbeiter. Um die Entschädigung einzufordern, muss eine schriftliche Abmachung über den Dienstleistungsbeginn vorhanden sein.
Eine Verspätung von mehr als 2 Stunden durch den Nutzer ohne eine direkte Kommunikation zwischen der Fachkraft und dem Nutzer während dieser zwei Stunden, wird als Stornierung des Auftrags betrachtet. Die Fachkraft ist somit bevollmächtigt, den Ort der Dienstleistungserbringung zu verlassen und kann dem Nutzer 85% der Leistung in Rechnung stellen.
- Fallen während der Dienstleistung unvorhersehbare Mehraufwände an, die weder vom Nutzer noch von der Fachkraft beeinflussbar sind, wie beispielsweise eine plötzliche technische Störung des Hausliftes, Schneestürme oder eine Strassensperrung direkt am Parkplatz der Wohnung, so kann die Fachkraft den entstandenen Mehraufwand nach Absprache mit dem Kunden in Rechnung stellen.
Zahlungen / Zahlungsarten
- Der Nutzer hat folgende Zahlungsoptionen: Rechnung mit Teilzahlungsoption (POWERPAY), Kreditkarte, TWINT oder Barzahlung. Bei Barzahlung zahlt der Nutzer der Fachkraft vor Ort den vereinbarten Gesamtbetrag gegen Quittung. Bei Bezahlung per Rechnung stellt MOVU im Namen und im Auftrag der Fachkraft dem Nutzer jeweils nach Erbringung der Dienstleistung eine Rechnung. Bei Bezahlung per Kreditkarte oder TWINT, wird der vereinbarte Gesamtbetrag von MOVU im Namen und im Auftrag der Fachkraft im Voraus abgebucht. MOVU agiert somit innerhalb des geschlossenen Kreises von Dienstleistern und Nutzern, wobei MOVU bei einer Stornierung den bereits bezahlten
Betrag nur dem Nutzer selbst und nicht an einen Dritten überweist.
- Im Falle einer kombinierten Buchung via Zahlungsmethode “Barzahlung am Dienstleistungstag” werden die Reinigung und der Umzug als separate Dienstleistungen betrachtet und müssen entsprechend am jeweiligen Tag der Auftragsausführung bezahlt werden.
Im Falle, dass die erste Bezahlung ohne Vorliegen einer anderweitigen schriftlichen Übereinkunft nicht am Dienstleistungstag erfolgt, kann die Fachkraft die zweite Dienstleistung stornieren.
Sollte es zu einer derartigen Stornierung kommen, kann die Fachkraft dem Nutzer 85% der Dienstleistung in Rechnung stellen (entsprechend Ziffer 3.1.2).
- Bei Bezahlung per Rechnung gelten die folgenden separaten Bedingungen von MF Group / POWERPAY;
MF Group / POWERPAY bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart “Kauf auf Rechnung” an. Mit der Auftragsrechnung können Nutzer Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung begleichen.
Sollten Nutzer auf eine Zahlung im vorgegebenen Zeitrahmen verzichten, erhalten Sie nachträglich im Folgemonat eine Monatsrechnung mit Bestellübersicht. Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt POWERPAY die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptiert der Nutzer zusätzlich zu unseren AGB, die AGB von POWERPAY.
- Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch MF Group / POWERPAY voraus. Wenn dem Nutzer für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf auf Rechnung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit POWERPAY / MF Group, welche nach Abschluss des Kaufvertrages die Rechnungsforderung des Händlers übernimmt. Die Fachkraft bleibt auch bei dem Kauf auf Rechnung über POWERPAY / MF Group zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerruferklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.
- Befindet sich der Kunde MOVU gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
- Der vom Kunden zu bezahlende Preis für die Dienstleistung kann eine von MOVU erhobene Servicegebühr enthalten, welche von der Fachkraft an MOVU entrichtet wird.
- Kosten bei Zahlungsverzug: Nach mindestens 2 schriftlichen Mahnungen wird der Fall an ein Inkassobüro weitergeleitet, welches eine Bearbeitungsgebühr gemäss www.fairpay.ch erhebt.
Fachkräfte für Umzugsreinigungen
- Der Termin für die Wohnungsabgabe muss innert drei Arbeitstagen nach der Umzugsreinigung bzw. Endreinigung erfolgen. Der Termin ist der Fachkraft spätestens eine Woche vor dem Tag mitzuteilen, an welchem die Umzugsreinigung bzw. Endreinigung erbracht wird.
- Die Fachkraft ist nicht dazu verpflichtet, dem Nutzer eine Abnahmegarantie zu offerieren. Sollte explizit eine Abnahmegarantie vereinbart worden sein, ist diese in dem offerierten Preis inbegriffen.
Stundenpreise
- Wird die Offerte mit Angabe von Stundenpreisen erstellt, so akzeptiert der Nutzer den Vertrag mit dem anschliessend berechneten Preis nach Angabe der tatsächlich geleisteten Stunden. Sollte es nicht anders vereinbart sein (gemäss 3.6.3) besteht kein oberes Limit bei der Berechnung des Preises.
- Bei einer Offerte mit Angabe von Stundenpreisen hat die Fachkraft das Recht, unabhängig von kürzerer tatsächlicher Dauer vier Stunden zu verrechnen.
- Die Fachkraft muss, falls vom Nutzer gewünscht, bei der Offertstellung ein Kostendach festlegen. Sollte der berechnete Preis nach dem Service das Kostendach überschreiten, so wird höchstens dieses in Rechnung gestellt.
- Leistungen auf Stundenbasis werden in Intervallen von 60 Minuten abgerechnet. Dabei wird jede angebrochene Stunde aufgerundet.
Zusatzdienstleistungen
- Dübellöcher
Mit der Bestätigung der AGB nimmt der Nutzer zur Kenntnis, dass das Auffüllen der Dübellöcher von keiner professionellen Malerunternehmung durchgeführt wird. Die aufzufüllenden Dübellöcher dürfen im Durchmesser nicht grösser als 1 cm sein. Dübellöcher in nackten Betonwänden, Holzwänden, Plättchen oder Gipswänden dürfen nicht aufgefüllt werden.
Die ausführende Fachkraft kann für Schäden bzw. Folgeschäden an der Wand, Decke, Boden,
Wandfarbe, sowie dahinter liegenden Leitungen für das auftragsgemäss durchgeführte Auffüllen der Dübellöcher nicht haftbar gemacht werden.
- Lampen demontieren
Mit der Bestätigung der AGB nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die Demontage von Lampen von keiner professionellen Elektrikerunternehmung durchgeführt wird.
Die ausführende Fachkraft kann für Schäden bzw. Folgeschäden an der Elektrik, Sicherungen, Wand, Decke, Boden, Wandfarbe sowie dahinter liegenden Leitungen für das auftragsgemäss durchgeführte Abmontieren/Montieren von Lampen nicht haftbar gemacht werden.
- Kisten mieten
Die Leistung beinhaltet die Lieferung und die Abholung der zu mietenden Kisten. Zuviel bestellte Kisten werden dem Nutzer nicht zurückerstattet.
Mit der Bestätigung der AGB nimmt der Nutzer zur Kenntnis, dass Kartons, welche beim Umzug durch Eigenverschulden beschädigt und unbrauchbar geworden sind (Risse, Nässe, Löcher, etc.) der Fachkraft durch den Nutzer zum Einkaufspreis ersetzt werden müssen.
- Auf- und Abbau von Möbeln
Der Aufbau der Möbel beinhaltet nicht den Aufbau neuer Möbel, die sich noch in der Originalverpackung befinden. Der Aufbau der Möbel beinhaltet keine besonderen Leistungen wie Wandmontage (Löcher in Wänden), Elektroinstallationen und Anschlüsse aller Art.
- Möbellift
Wenn ein Möbellift am Dienstleistungstag nicht aufgestellt werden kann, muss die gebuchte Firma das Inventar über das Treppenhaus in das neue Objekt tragen. Diese Arbeit dauert meistens länger und wird als Mehraufwand verrechnet. Falls der Betrag für den Mehraufwand höher ist als der gebuchte Preis für den Möbellift, wird dieser gegengerechnet.
- Falls ein Möbellift bei der Offerierung angefragt wurde, jedoch bei der Buchung abgewählt wird, hat die Fachkraft das Recht, einen Aufpreis zu verlangen. Dies weil der Umzugspreis unter der Annahme, dass ein Möbellift als Hilfsmittel genutzt werden kann, erstellt wurde.
Haftungsausschluss Fachkräfte
- Die Fachkraft ist von ihrer Haftung befreit, wenn ein Verlust oder eine Beschädigung durch ein Verschulden des Nutzers, eine vom Nutzer erteilte Weisung, Mängel des Umzugsgutes oder durch Umstände verursacht wurde, auf welche die Fachkraft keinen Einfluss hatte.
- Bei Bruch oder Beschädigung besonders gefährdeter Gegenstände wie Marmor, Glas- und Porzellanplatten, Stuckrahmen, Leuchter, Lampenschirme, Radio- und Fernsehgeräte, Computer-Hard- und Software, sowie Datenverlusten und anderen Gegenständen von grosser Empfindlichkeit (Pflanzen, Tieren etc.) ("Zerbrechliche Gegenstände"), ist der Nutzer dazu verpflichtet, (i) darauf hinzuweisen, dass es sich um zerbrechliche Gegenstände handelt, und (ii) die zerbrechlichen Gegenstände sorgfältig zu verpacken und zu beschriften.
- Erfüllt der Nutzer die Obliegenheit in Ziff. 3.7.2 nicht, entfällt die Haftung der Fachkraft.
Haftungsausschluss MOVU
- MOVU ist nicht Partei des Vertrags zwischen Nutzer und Fachkraft. MOVU ist dementsprechend weder verantwortlich für die Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers noch derjenigen der Fachkraft. MOVU schliesst jedwede Haftung in Bezug auf die Erbringung der Dienstleistung aus.
- MOVU bringt die Vertragsparteien lediglich zusammen und unterstützt diese gemäss den Bestimmungen dieser AGB bei der Abwicklung der Aufträge. Dementsprechend betreffen die mehrwertsteuerlich relevanten Leistungen der MOVU lediglich die mit den Fachkräften vereinbarte Kommission.
- MOVU garantiert keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform und/oder ihrer Dienste. Insbesondere kann MOVU IT-Leistungen zeitweilig beschränken, wenn dies im Hinblick auf Sicherheitsanforderungen, Kapazitätsgrenzen, der Integrität des IT-Systems oder zur Durchführung technischer Massnahmen erforderlich ist oder dies der ordnungsgemässen oder verbesserten Leistungserbringung im Rahmen von Wartungsarbeiten dient.
Anmeldung /Registrierung
- Durch die Offertenanfrage akzeptiert der Nutzer die Datenschutzerklärung. Sollte der Nutzer nicht mit der Bearbeitung seiner persönlichen Daten durch MOVU einverstanden sein, kann er die Löschung seiner Daten gemäss 5.2 beantragen.
- Löschen von Personendaten: Eingetragene Nutzer können ihre Daten durch direktes Kontaktieren von der Fachkraft/MOVU löschen lassen und die Nutzung des Diensts jederzeit einstellen.
Vom Nutzer eingestellte Inhalte
- Nutzer sind für ihre eigenen und die Inhalte Dritter verantwortlich, die sie der Fachkraft mitteilen, über die Online-Plattform BIXIN hochladen und darauf veröffentlichen oder die sie mithilfe anderer Methoden übertragen. Nutzer halten MOVU für alle Haftungsansprüche oder Forderungen schadlos, die gegen MOVU im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Verbreitung von Inhalten Dritter oder der rechtswidrigen Nutzung des Dienstes geltend gemacht werden.
- Der Nutzer gewährt MOVU sämtliche Rechte an den eingestellten Inhalten, um die Plattform von MOVU bestimmungsgemäss zu betreiben.
- Der Nutzer stimmt zu, MOVU, mit MOVU verbundene Unternehmen sowie Mitarbeiter von MOVU von allen Ansprüchen oder Forderungen (einschliesslich angemessener Anwaltskosten) schadlos zu halten, die von Dritten im Zusammenhang mit den Inhalten des Nutzers oder einer gesetzeswidrigen, gegen diese AGB oder gegen Rechte Dritter verstossenden Nutzung des Diensts durch den Nutzer geltend gemacht werden.
Unzulässige Nutzung
Die Plattform BIXIN darf nur in Übereinstimmung mit diesen AGB verwendet werden. Nutzer sind nicht befugt:
- Die Plattform BIXIN oder Teile hiervon zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, disassemblieren, modifizieren oder abgeleitete Werke auf ihrer Grundlage zu entwickeln;
- Technologien zu umgehen, die MOVU oder ihre Lizenzgeber verwenden, um Inhalte zu schützen, auf die über BIXIN zugegriffen werden kann;
- Robot- oder Spider-Dienste, Sitesearch-/Retrieval-Anwendungen oder sonstige automatischen Werkzeuge, Prozesse oder Methoden für den Zugriff, die Rückgewinnung, das Auslesen (Scrapen) oder Indizieren von BIXIN bildenden Teilen oder deren Inhalte zu verwenden;
- die Plattform BIXIN zu vermieten, zu leasen oder in Unterlizenz zu vergeben;
- die Plattform BIXIN zu nutzen, um andere Personen zu diffamieren, zu missbrauchen, zu belästigen oder zu bedrohen oder die Rechte von Personen anderweitig zu verletzen;
- Inhalte gesetzeswidriger, unrechtmässiger, obszöner, verleumderischer oder ungeeigneter Natur zu veröffentlichen oder zu verbreiten;
- die Plattform BIXIN auf irgendeine andere nicht ordnungsgemässe Weise, die gegen diese AGB verstösst, zu benutzen.
Datenschutzerklärung
MOVU verpflichtet sich, in Bezug auf die von MOVU im Rahmen der Nutzung der Online-Plattform BIXIN erhobenen Daten die Vorschriften des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Bundesgesetzes über den Datenschutz einzuhalten. Ergänzend zu diesen AGB gilt in Bezug auf die Erhebung und Verwendung von Personendaten die Datenschutzerklärung von MOVU.
Nutzungslizenz
Sämtliche Rechte an der Website der Plattform BIXIN einschliesslich deren Inhalte stehen entweder im Eigentum von MOVU oder wurden von Dritten an MOVU lizenziert. Daran bestehende Immaterialgüterrechte wie Urheberrechte, Markenrechte und andere geistige Eigentumsrechte stehen ausschliesslich MOVU bzw. den Lizenzgebern von MOVU zu. Diese Inhalte dürfen vom Nutzer nur im Zusammenhang mit der Nutzung der Website bzw. der Online-Plattform BIXIN verwendet werden und dürfen ohne vorgängige schriftliche Einwilligung von MOVU im Übrigen weder heruntergeladen, kopiert, vervielfältigt, verbreitet, übermittelt, gesendet, vorgeführt, verkauft, lizenziert oder für sonstige andere Zwecke genutzt werden.
Allgemeine Bestimmungen
- Der Nutzer darf seine Ansprüche gegen MOVU nicht ohne die schriftliche Zustimmung von MOVU an Dritte abtreten.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
- Ist eine Bestimmung dieser AGB und/oder Nebenabreden ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. MOVU und der Nutzer verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für Vertragslücken.
- Auf die mit MOVU abgeschlossenen Verträge ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts, insbesondere des Übereinkommens
der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).
- Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von MOVU. MOVU ist jedoch berechtigt, den Nutzer an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu belangen.